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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die baugrund vermögensverwaltung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az. IN 412/25 

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der baugrund vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in der Karl-Theodor-Straße 14 in 82343 Pöcking (Ortsteil Possenhofen) hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Weilheim i.OB Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Rainer Behlke vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 171068 eingetragen.

Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 um 08:15 Uhr ordnete das Gericht zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, bestellt. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Anordnung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen.

Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Weilheim i.OB eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung nach § 9 InsO.

Der Beschluss wurde am 22. Januar 2026 durch das Amtsgericht Weilheim i.OB – Insolvenzgericht – erlassen.

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