Az. 56 IN 392/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Macardo Service GmbH, Stapelholmer Weg 32a in 24963 Tarp, hat das Amtsgericht Flensburg Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft wird von ihrer Geschäftsführerin Henriette Petersen vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRB 7179 FL eingetragen.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 um 10:20 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung des Schuldnervermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann, Büschstraße 12, 20354 Hamburg, bestellt. Zugleich bestimmte das Gericht, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Die Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Mit den Maßnahmen soll verhindert werden, dass es bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage kommt.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg eingelegt werden. Für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO maßgeblich.
Der Beschluss datiert vom 22. Januar 2026 und wurde vom Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – erlassen.