Az. 58 IN 3/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 1st Flow Energy Solutions GmbH, Riegeler Straße 14 in 79364 Malterdingen, hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau umfangreiche Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Frank Willibald Fuchs vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 719131 eingetragen.
Mit Beschluss vom 22. Januar 2026 um 11:20 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß §§ 21, 22 InsO an.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Rieselfeldallee 1, 79111 Freiburg, bestellt. Zugleich wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Darüber hinaus untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, und stellte bereits begonnene Maßnahmen einstweilen ein (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände ging auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten auf ihren Namen oder auf den Namen der Schuldnerin einzurichten und zu führen. Kreditinstitute sind zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Drittschuldner dürfen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zudem ist sie berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse erforderlichen Auskünfte zu verlangen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO.
Der Beschluss datiert vom 22. Januar 2026 und stammt vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht.