Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DOMO Engineering Plastics GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 59 IN 546/25 hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 29.12.2025 eine weitere Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Engineering Plastics GmbH getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Paul-Schlack-Straße 2 in 14727 Premnitz und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 18324 P eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Juha Jokinen.

Bereits am 26.12.2025 um 13:40 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung des Vermögens der Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens an. Diese Maßnahme dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und soll eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens ermöglichen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über das Vermögen der DOMO Engineering Plastics GmbH sind seitdem ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert oder anderweitig disponiert werden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt, der seine Kanzlei am Franzosenweg 20 in 06112 Halle (Saale) betreibt. Ihm obliegt die Aufgabe, das schuldnerische Vermögen zu überwachen und zu sichern sowie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zu prüfen.

Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO dient der Sicherung der Insolvenzmasse und verhindert Zahlungen, die außerhalb der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen würden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale) einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Halle (Saale) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Sicherung und geordneten Prüfung der Vermögensverhältnisse der DOMO Engineering Plastics GmbH unternommen und den rechtlichen Rahmen für den Fortgang des Insolvenzantragsverfahrens festgelegt.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der DOMO Chemicals GmbH angeordnet

Next Post

Machtfrage an der Spitze der Fed: Trump kündigt Entscheidung über Powell-Nachfolge für Januar an