Staatsanwaltschaft Gera
Benachrichtigung über die angeordnete Einziehung von Wertersatz zugunsten der Geschädigten
einer Straftat und Information über deren Rechte
940 VRs 811 Js 4008/25
Strafverfahren gegen Michael Schuhknecht
Geschädigte Frau Christine Schreiner (Österreich)
In dem Strafverfahren Az. 811 Js 4008/25 hat das Amtsgericht Jena mit Urteil vom 08.04.2026 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 59.860,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet.
Die Einziehung dieses Wertersatzbetrags dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 2 StPO.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte stellte zwischen dem 03.12.2024 und dem 31.01.2025 sein bei der Deutschen Kreditbank AG unter der IBAN: DE85 1203 0000 1307 7679 29 geführtes Konto sowie sein bei der Berliner Volksbank eG unter der IBAN: DE80 1009 0000 3012 1070 04 geführtes Konto unbekannter Täterschaft als Ziel- und Durchlaufkonto für inkriminierte Gelder zur Verfügung. Der Verurteilte vereinnahmte auf diese Weise durch insgesamt 12 Gutschriften unterschiedlicher Privatpersonen mit wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Verwendungszwecken insgesamt Überweisungsgutschriften in Höhe von 59.860,00 Euro.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gutschriften auf das oben benannte Konto der Deutschen Kreditbank AG:
| Datum | Betrag in Euro | Auftraggeber |
| 21.11.2024 | 3.500,00 | Irmela Hornschuh |
| 25.11.2024 | 5.300,00 | Reifen Winni GmbH |
| 26.11.2024 | 10.0000,00 | Thomas Horst Franz Baritz |
| 03.12.2024 | 3.960,00 | Reifen Winni GmbH |
| 04.12.2024 | 4.000,00 | Angelika Haring |
Weiterhin wurden auf dem oben benannten Konto der Berliner Volksbank eG folgende Gutschriften vereinnahmt:
| Datum | Betrag in Euro | Auftraggeber |
| 27.01.2025 | 3.000,00 | Christine Schreiner |
| 27.01.2025 | 9.000,00 | Christine Schreiner |
| 29.01.2025 | 7.000,00 | Thomas Bauer |
| 29.01.2025 | 4.700,00 | Christine Schreiner |
| 29.01.2025 | 5.500,00 | Thomas Bauer |
| 29.01.2025 | 1.900,00 | Christine Schreiner |
| 31.01.2025 | 2.000,00 | Thomas Bauer |
Die Gelder stammten zum einen aus gewerbsmäßigen Straftaten im Zusammenhang mit Kryptoanlagebetrügen zum Nachteil der genannten Geschädigten, die hierzu von den unbekannten und unter falscher Identität auftretenden Tätern durch Täuschung über ihre Verwendungsabsicht zu den Zahlungen veranlasst wurden. Zum anderen verschafften sich unbekannte Täter zum Teil auch durch sog. Phishing-Angriffe unberechtigterweise Zugang zu den Konten der Geschädigten und veranlassten die Überweisungen, ohne hier berechtigt gewesen zu sein.
Von den insgesamt auf diese Weise vereinnahmten 59.860,00 EUR wurden kurzzeitig nach dem Eingang der einzelnen Überweisungen Weiterverfügungen an ein vom Verurteilten in Malta gehaltenes Konto sowie an die Krypto-Börse Finstrax UAB vorgenommen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten oder deren Rechtsnachfolgern die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 940 VRs 811 Js 4008/25 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Hinweis:
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