Unter dem Aktenzeichen 3618 IN 11836/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 30.12.2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Senioren-Wohnen Offenburg GmbH & Co. KG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Kurfürstendamm 44 in 10719 Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRA 53818 eingetragen. Sie wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die SW Real Estate GmbH, welche ihrerseits durch den Geschäftsführer Dr. Matthias Faensen gesetzlich vertreten wird .
Gegenstand des Verfahrens ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über diesen Antrag hat das Insolvenzgericht am 30.12.2025 um 11:00 Uhr auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel dieser Anordnungen ist es, die vorhandene Vermögenssubstanz zu schützen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sicherzustellen.
Zentraler Bestandteil des Beschlusses ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wurden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt, um eine weitere Schwächung der Insolvenzmasse zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto mit Kanzleisitz in der Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin bestellt. Er ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung der Gesellschaft deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Zudem wurde ihm aufgegeben zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens decken wird.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine erhebliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser wurde darüber hinaus ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung ist er befugt, Sonderkonten entweder auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen eigenen Namen in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter zu eröffnen und über diese zu verfügen.
Die kontoführenden Kreditinstitute der Schuldnerin wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Zugleich wurde den Schuldnern der Schuldnerin untersagt, Zahlungen an diese zu leisten. Stattdessen wurden sie aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser wurde zudem beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Drittschuldner vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der Beschluss ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Dieses Rechtsmittel steht sowohl der Schuldnerin als auch den Gläubigern offen, insbesondere wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll.
Mit diesen umfassenden Sicherungsanordnungen hat das Amtsgericht Charlottenburg die Grundlage für eine strukturierte Prüfung und den Schutz der Vermögenswerte der Senioren-Wohnen Offenburg GmbH & Co. KG bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen .