Unter dem Aktenzeichen 59 IN 545/25 hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 29.12.2025 eine Entscheidung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DOMO Chemicals GmbH getroffen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Industrieareal Leuna, Bau 3101 – Am Haupttor, 06237 Leuna, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 20086 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Schuldnerin durch ihren Geschäftsführer Yves Bonte.
Bereits am 26.12.2025 um 12:35 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung der Vermögenswerte der Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens an. Diese Maßnahme dient der Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und stellt einen zentralen Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens dar.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist eine wesentliche Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin verbunden. Verfügungen über das Vermögen der DOMO Chemicals GmbH sind seitdem ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine Vermögenswerte ohne Kontrolle veräußert oder anderweitig disponiert werden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt, der seine Kanzlei am Franzosenweg 20 in 06112 Halle (Saale) betreibt. Er ist mit der Aufgabe betraut, das schuldnerische Vermögen zu überwachen und zu sichern sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für den weiteren Verlauf des Verfahrens zu prüfen.
Darüber hinaus wurden die Schuldner der Antragstellerin ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen. Diese Anordnung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO dient der Sicherung der Insolvenzmasse und verhindert Zahlungen, die der Kontrolle des Insolvenzverwalters entzogen wären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Halle (Saale) einlegen. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch den Gläubigern offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens geltend gemacht werden soll.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Halle (Saale) die Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung und Sicherung der Vermögensverhältnisse der DOMO Chemicals GmbH geschaffen und den weiteren Fortgang des Insolvenzantragsverfahrens strukturiert vorbereitet.