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BaFin warnt vor „Elite Trading“: Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte und Identitätsmissbrauch

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Angeboten auf der Internetseite „elitetradingsol.com“. Nach Erkenntnissen der Behörde werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Besonders brisant: Nach Einschätzung der BaFin liegt offenbar ein mutmaßlicher Identitätsmissbrauch zulasten eines tatsächlich existierenden Unternehmens aus Südafrika vor.

Zweifel an angeblicher Verbindung zu südafrikanischem Unternehmen

Die Betreiber der Website treten unter der Bezeichnung „Elite Trading“ auf, ohne eine konkrete Rechtsform zu nennen. Als angeblicher Geschäftssitz wird Potchefstroom in Südafrika angegeben.

Zudem behaupten die Betreiber auf der Website, „Elite Trading“ sei ein Produkt der südafrikanischen Gesellschaft Elite Financial Services (Pty) Ltd. Dieses Unternehmen ist tatsächlich bei der südafrikanischen Finanzmarktaufsicht Financial Sector Conduct Authority registriert.

Nach Angaben der BaFin liegen jedoch keinerlei Hinweise darauf vor, dass die echte Elite Financial Services (Pty) Ltd mit der Website „elitetradingsol.com“ oder den dort angebotenen Dienstleistungen in Verbindung steht. Vielmehr geht die deutsche Finanzaufsicht davon aus, dass der Name des Unternehmens missbräuchlich verwendet wird.

BaFin sieht Verdacht unerlaubter Finanzdienstleistungen

Die Behörde weist darauf hin, dass Anbieter von Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich eine Zulassung benötigen. Für die Betreiber von „elitetradingsol.com“ liege eine solche Erlaubnis offenbar nicht vor.

Immer häufiger nutzen dubiose Online-Plattformen die Namen real existierender Unternehmen oder Aufsichtsbehörden, um Vertrauen bei Anlegern aufzubauen. Gerade internationale Firmenstrukturen und ausländische Registrierungen erschweren es Verbrauchern oft, die Seriosität eines Angebots richtig einzuschätzen.

Anleger sollten besonders vorsichtig sein

Verbraucherschützer raten dazu, bei unbekannten Trading- oder Investmentplattformen äußerst skeptisch zu bleiben. Warnzeichen sind unter anderem unrealistische Renditeversprechen, aggressive Werbung in sozialen Netzwerken oder fehlende transparente Angaben zu den tatsächlichen Betreibern.

Besonders kritisch wird es, wenn Plattformen sich auf bekannte oder regulierte Unternehmen berufen, ohne dass diese Verbindung unabhängig überprüfbar ist.

Die BaFin empfiehlt Anlegern, vor jeder Investition die Zulassung eines Unternehmens in der offiziellen Unternehmensdatenbank der Aufsicht zu kontrollieren.

Die aktuelle Warnung erfolgte auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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