Unter dem Geschäftszeichen 9 IN 1266/25 hat das Amtsgericht Darmstadt am 30.12.2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MODULAR SSC AG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Gräfenhäuser Straße 26 in 64293 Darmstadt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 106600 eingetragen und wird durch ihren Vorstand Andre Alexander Brettnich vertreten, der seinen Wohnsitz in Weiterstadt hat.
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Antragstellerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage hat das Insolvenzgericht am 30.12.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Diese Maßnahme stellt einen zentralen Schritt im frühen Stadium des Insolvenzantragsverfahrens dar und dient der Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Bert von der Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB mit Kanzleisitz in der Wilhelminenstraße 30 in 64285 Darmstadt bestellt. Ihm obliegt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und die Grundlagen für den weiteren Fortgang des Verfahrens zu prüfen.
Gleichzeitig hat das Gericht gemäß § 21 Abs. 2 Ziffer 2 der Insolvenzordnung angeordnet, dass Verfügungen der MODULAR SSC AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit ist die unternehmerische Handlungsfreiheit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, um unkontrollierte Vermögensabflüsse zu verhindern.
Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die MODULAR SSC AG zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zu diesem Zweck darf er ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einrichten und führen, das den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht.
Ergänzend hat das Insolvenzgericht angeordnet, dass beteiligte Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über sämtliche mit der Schuldnerin bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen haben. Diese Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die ansonsten nur gegenüber der Schuldnerin selbst zu erteilen wären, und schließt die Fertigung von Abschriften ein, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Mit diesen umfassenden Sicherungs- und Auskunftsanordnungen hat das Amtsgericht Darmstadt die Grundlage für eine geordnete Prüfung und Sicherung der Vermögensverhältnisse der MODULAR SSC AG geschaffen und den weiteren Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens klar strukturiert.