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Insolvenzantrag gegen die Euro Computer Land Verwaltungs GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 8 IN 194/25 hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 02.12.2025 eine Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren gegen die Euro Computer Land Verwaltungs GmbH getroffen. Antragstellerin des Verfahrens war das Finanzamt Offenbach am Main mit Sitz in der Bieberer Straße 59 in 63065 Offenbach am Main.

Antragsgegnerin ist die Euro Computer Land Verwaltungs GmbH mit Sitz in der Senefelderstraße 1, Gebäude T3, in 63110 Rodgau. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 47796 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer André Rödig vertreten, der seinen Wohnsitz in Mühlheim am Main hat.

Gegenstand des Verfahrens war der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Euro Computer Land Verwaltungs GmbH. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzantragsverfahren ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Es erfolgt weder die Bestellung eines Insolvenzverwalters noch die Bildung einer Insolvenzmasse. Die Entscheidung verdeutlicht, dass selbst eine formale Durchführung eines Insolvenzverfahrens voraussetzt, dass zumindest die Verfahrenskosten aus dem vorhandenen Vermögen bestritten werden können.

Mit dem Beschluss vom 02.12.2025 hat das Amtsgericht Offenbach am Main das Verfahren endgültig abgeschlossen und festgestellt, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine insolvenzrechtliche Abwicklung der Euro Computer Land Verwaltungs GmbH nicht gegeben sind.

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