Unter dem Aktenzeichen 66 IN 195/25 hat das Amtsgericht Norderstedt als Insolvenzgericht am 23.12.2025 eine weitreichende Entscheidung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIBERG Group AG getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Dorfstraße 3 in 23816 Bebensee wird durch ihren Vorstand Andreas Möller vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 25168 KI eingetragen.
Gegenstand des Verfahrens ist der von der Schuldnerin selbst gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen. Die rechtliche Vertretung der UNIBERG Group AG erfolgt durch die adam+adams Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Montabaur, geführt unter dem Geschäftszeichen 120/25.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Insolvenzgericht auf Grundlage von § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung angeordnet, dass mit Wirkung vom 23.12.2025 um 15:55 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz der vorhandenen Vermögenswerte und der geordneten Vorbereitung des weiteren Verfahrens.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz bestellt, der seine Kanzlei in Hamburg, Valentinskamp 70, betreibt. Mit seiner Bestellung übernimmt er die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen, das Vermögen zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Gleichzeitig hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der UNIBERG Group AG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen und stellt sicher, dass keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die den Gläubigern zum Nachteil gereichen könnten.
Die Entscheidung ist mit einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig für die Entgegennahme der Beschwerde ist das Amtsgericht Norderstedt mit Sitz in der Rathausallee 80 in 22846 Norderstedt. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internetportal für Insolvenzbekanntmachungen.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle erklärt werden und bedarf keiner anwaltlichen Vertretung. Alternativ ist auch die Einreichung als elektronisches Dokument unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften des elektronischen Rechtsverkehrs zulässig.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Norderstedt einen zentralen Schritt zur Sicherung und geordneten Abwicklung der Vermögensverhältnisse der UNIBERG Group AG eingeleitet.