Nach den Weihnachtsfeiertagen öffnen die Geschäfte wieder ihre Türen – und für viele beginnt damit der Versuch, ungeliebte oder doppelte Geschenke umzutauschen. Doch dabei gilt in Österreich eine klare Regel: Ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt es nicht. Darauf weist der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ausdrücklich hin.
Kein automatisches Umtauschrecht im Geschäft
Wurde ein Geschenk im stationären Handel gekauft, besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, die Ware zurückzugeben oder umzutauschen, wenn sie zwar gefällt, aber nicht passt oder dem Geschmack nicht entspricht. Ob ein Umtausch möglich ist, liegt allein im Ermessen des Händlers. Gerade rund um Weihnachten zeigen sich viele Geschäfte jedoch kulant und bieten freiwillige Umtauschmöglichkeiten an.
Wichtig ist dabei: Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Rechnung unbedingt aufbewahren und idealerweise bereits beim Kauf nachfragen, welche Umtauschbedingungen gelten. Häufig wird der Kaufpreis nicht bar rückerstattet, sondern in Form eines Gutscheins oder durch den Tausch gegen andere Ware ersetzt.
Online-Käufe: 14 Tage Rücktrittsrecht
Anders ist die Rechtslage bei Einkäufen im Internet. Hier gilt ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Kundinnen und Kunden können innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten, da sie die Ware vor dem Kauf nicht persönlich prüfen konnten. Der Rücktritt muss jedoch ausdrücklich erklärt werden – ein kommentarloses Zurücksenden der Ware reicht nicht aus.
Das Rücktrittsrecht ist grundsätzlich kostenlos, allerdings gibt es Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem Konzert- oder Veranstaltungstickets sowie Datenträger wie CDs oder DVDs, wenn deren Versiegelung bereits geöffnet wurde.
Gewährleistung bei Mängeln
Weist ein Geschenk einen Mangel auf, der bereits beim Kauf bestanden hat, greift die gesetzliche Gewährleistung. Diese gilt unabhängig davon, ob die Ware online oder im Geschäft gekauft wurde. Händler sind in diesem Fall verpflichtet, kostenlos zu reparieren oder Ersatz zu liefern. Ist das nicht möglich, können Konsumentinnen und Konsumenten eine Preisminderung verlangen oder vom Kauf zurücktreten und ihr Geld zurückfordern. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
Fazit
Wer nach Weihnachten umtauschen möchte, sollte genau wissen, ob Kulanz oder ein gesetzliches Recht greift. Während im Geschäft meist Entgegenkommen nötig ist, bietet der Online-Handel klare Rücktrittsmöglichkeiten. Bei mangelhafter Ware hingegen sind Konsumentinnen und Konsumenten rechtlich gut abgesichert.