Mit Donnerstag tritt die neue Hitzeschutzverordnung des Arbeitsministeriums in Kraft. Ihre volle Wirkung entfaltet sie ab dem Sommer 2026 – dann sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Arbeiten im Freien konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Hitze umzusetzen. Auslöser ist eine Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe zwei („Vorsicht, gelb“) bei Temperaturen zwischen 30 und 34 Grad Celsius.
Arbeitsministerin Korinna Schumann betont die gesundheitliche Dimension der Regelung. Hitze sei längst ein ernstzunehmendes Risiko für Beschäftigte, insbesondere für Menschen, die unter freiem Himmel arbeiten. Ziel der Verordnung sei es, diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbindliche und wirksame Schutzmaßnahmen zu garantieren.
Kernstück der neuen Vorgaben ist ein verpflichtender Hitzeschutzplan. Dieser muss die Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung bewerten und konkrete Maßnahmen enthalten. Dazu zählen etwa die Verlagerung von Arbeitszeiten in kühlere Tagesphasen, die Reduktion besonders körperlich anstrengender Tätigkeiten, Beschattung von Arbeitsplätzen sowie persönliche Schutzmaßnahmen wie Kopf- und Nackenschutz, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmittel. Auch klare Notfallmaßnahmen für den Umgang mit Hitzesymptomen müssen festgelegt werden.
Zusätzlich schreibt die Verordnung vor, dass Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel künftig gekühlt oder klimatisiert sein müssen. Für bestehende Geräte gelten Übergangsfristen, um notwendige Nachrüstungen zu ermöglichen.
Kritik kommt von der Industriellenvereinigung. Sie sieht in der Hitzeschutzverordnung einen Widerspruch zu den angekündigten Zielen der Regierung, Bürokratie abzubauen und Unternehmen zu entlasten. Die neuen Regelungen bedeuteten aus Sicht der Wirtschaft zusätzliche administrative Pflichten und damit eine Mehrbelastung für Betriebe.
Während die Regierung den Fokus auf den Gesundheitsschutz legt, zeichnet sich damit bereits eine Debatte über das richtige Maß zwischen Arbeitsschutz und bürokratischem Aufwand ab – pünktlich vor den nächsten heißen Sommern.