Unter dem Aktenzeichen 70e IN 118/25 hat das Amtsgericht Köln am 23.12.2025 um 12:23 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal eine Anordnung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen. Die Stiftung hat ihren Sitz am Münchweg 3 in 50374 Erftstadt und wird gesetzlich durch ihren Vorstand, bestehend aus Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Herrn Hans-Peter Kippels und Herrn Alfred Zerres, vertreten. Zweck der Stiftung ist die Errichtung und der Betrieb eines Krankenhauses zur Aufnahme, Pflege und Versorgung kranker und gebrechlicher Menschen aller Konfessionen.
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger bestellte das Insolvenzgericht den Kölner Rechtsanwalt André Dobiey mit Kanzleisitz am Sachsenring 69 in 50677 Köln zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit dieser Entscheidung wurde die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Stiftung erheblich eingeschränkt, da Verfügungen über Gegenstände des Stiftungsvermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Darüber hinaus untersagte das Gericht den Schuldnern der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, den sogenannten Drittschuldnern, weiterhin Zahlungen an die Stiftung selbst zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine geordnete Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Köln die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Vermögenslage der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal zu stabilisieren und den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens unter gerichtlicher Kontrolle sicherzustellen.