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Vorläufige Insolvenzverwaltung über OFFGrid Green Energy AG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 1217/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OFFGrid Green Energy AG mit Sitz im Gewerbepark Gräsig 45, 64711 Erbach, hat das Amtsgericht Darmstadt am 8. Dezember 2025 um 14:45 Uhr weitreichende Maßnahmen getroffen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 103330 eingetragene Aktiengesellschaft wird durch die Vorstandsvorsitzende Julia Hörr vertreten und befindet sich nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Sylvia Rhein von der Kanzlei Rhein Rechtsanwälte PartGmbB mit Sitz in Bensheim bestellt. Sie wird ab sofort die finanzielle Kontrolle über das Unternehmen ausüben und hat dabei weitreichende Befugnisse, wie es § 21 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung vorsieht.

Die Gesellschaft darf ab sofort nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen. Zahlungen an das Unternehmen durch Drittschuldner sind untersagt, um die Insolvenzmasse zu sichern. Stattdessen ist ausschließlich die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur transparenten Abwicklung der ein- und ausgehenden Finanzströme wird sie ein gesondertes Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, IX ZR 47/18) einrichten.

Zusätzlich wurden Finanzämter, Kreditinstitute und das Kraftfahrt-Bundesamt angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin uneingeschränkt Auskunft über alle relevanten Geschäftsbeziehungen zu erteilen. Sie ist befugt, alle Informationen einzuholen, die auch gegenüber der Schuldnerin offenzulegen wären. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass ein vollständiges Bild der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft entsteht.

Mit diesen Maßnahmen ist der erste entscheidende Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Zukunft der OFFGrid Green Energy AG getan. Ob sich daraus ein reguläres Insolvenzverfahren ergibt oder ein Weg zur Sanierung beschritten werden kann, bleibt abzuwarten. Die geordnete vorläufige Verwaltung legt jedoch bereits jetzt den Grundstein für eine strukturierte und rechtssichere Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens.

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