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Can Fleisch GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 502 IN 64/25

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Can Fleisch GmbH mit Beschluss vom 5. Dezember 2025 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Büdericher Straße 5, 41460 Neuss, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter der Nummer HRB 22186 eingetragen und wurde gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sabri Öner.

Der Eröffnungsantrag wurde bereits am 21. Januar 2025 gestellt und ging am 31. März 2025 beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit sind die zwingenden Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung nach der Insolvenzordnung nicht erfüllt.

Die Folge dieser Entscheidung ist gravierend: Die Can Fleisch GmbH wird nicht in ein reguläres Insolvenzverfahren überführt, womit Gläubiger keine Möglichkeit haben, ihre Forderungen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens anzumelden. In vielen Fällen ist die Abweisung mangels Masse ein Schritt hin zur endgültigen Auflösung der Gesellschaft, häufig gefolgt von der Löschung im Handelsregister.

Das Verfahren ist mit dem Beschluss des Amtsgerichts formell beendet. Eine geordnete Abwicklung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht wird nicht stattfinden.

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