Aktenzeichen: 3603 IN 10294/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 18. November 2025 einen bedeutsamen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mr. Chai Wala GmbH gefasst. Das Unternehmen mit Sitz in der Bleibtreustraße in Berlin, geführt von Geschäftsführer Inparajah Vinotharan und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 273109, steht unter wachsendem wirtschaftlichem Druck und sah sich daher gezwungen, Insolvenzantrag zu stellen.
Um mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Zeit bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens zu überbrücken, ordnete das Gericht umfangreiche Schutzmaßnahmen an. Mit Wirkung vom 18. November 2025 um 14 Uhr wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsversuche sind bis auf Weiteres auszusetzen. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass das vorhandene Vermögen nicht im Rahmen einzelner Gläubigeraktionen aufgezehrt wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt. Ihm fällt nun die Aufgabe zu, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überwachen, Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob die verfügbaren Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die Geschäftsführung der Schuldnerin ist ab diesem Zeitpunkt auf enge Abstimmungen angewiesen, denn Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Ein wesentliches Element des Beschlusses betrifft die Finanzströme des Unternehmens. Der Schuldnerin wurde untersagt, über Bankkonten sowie Außenstände zu verfügen. Diese Befugnis liegt nun vollständig beim vorläufigen Insolvenzverwalter, der gleichzeitig ermächtigt wurde, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung eingehender Gelder einzurichten. Banken und andere Kreditinstitute sind verpflichtet, umfassende Auskünfte zu erteilen; Drittschuldner dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Zur Sicherstellung einer transparenten Vermögensaufklärung wurde der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, sämtliche Geschäftsräume und Nebenräume zu betreten, Unterlagen einzusehen und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin muss ihm uneingeschränkt Zugang zu sämtlichen geschäftlichen Unterlagen gewähren und alle für die Prüfung relevanten Informationen erteilen.
Der Beschluss enthält zudem einen Hinweis auf die digitale Veröffentlichung: Die Bekanntmachung im elektronischen Informationssystem bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen gespeichert. Im Falle einer Verfahrenseröffnung erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens.
Wie in Insolvenzverfahren üblich, wurde auch eine detaillierte Rechtsbehelfsbelehrung aufgenommen. Binnen zwei Wochen besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen und unterliegt strengen formellen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die elektronische Einreichung. Die Fristberechnung richtet sich nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Mit diesem Beschluss setzt das Amtsgericht Charlottenburg ein klares Signal: Die wirtschaftliche Lage der Mr. Chai Wala GmbH erfordert eine konsequente Sicherung der Vermögenssubstanz und eine sorgfältige Prüfung, ob ein geordnetes Insolvenzverfahren möglich ist. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführungsperspektive besteht oder ob das Unternehmen einem geregelten Insolvenzverfahren entgegengeht.