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Insolvenzantrag gegen die Immovest Bau GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 98 IN 64/25

Das Amtsgericht Bonn hat im Eröffnungsverfahren über das Vermögen der Immovest Bau GmbH am 28. Oktober 2025 eine klare Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter der Nummer HRB 17525 und ansässig am Frieslandring in Troisdorf, wurde durch ihren Geschäftsführer Andrejs Babics vertreten. Eine Gläubigerin hatte am 11. August 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Doch nach eingehender Prüfung sah das Gericht keine ausreichende Vermögensgrundlage, um ein Insolvenzverfahren auch nur einzuleiten.

Der Antrag wurde daher mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass nicht einmal die Kosten eines Verfahrens durch vorhandene Mittel gedeckt wären. Obgleich die Abweisung keinen Sanierungsprozess in Gang setzt, markiert sie ein deutliches Signal zur finanziellen Lage des Unternehmens. Für Gläubiger bedeutet dies, dass ihnen ein geregeltes Insolvenzverfahren als Durchsetzungsrahmen nun nicht zur Verfügung steht – ein Umstand, der häufig auf eine weitreichende Vermögenslosigkeit hinweist.

Mit dem Beschluss vom 28. Oktober 2025 hat das Amtsgericht Bonn das Verfahren formell beendet. Der vollständige Inhalt der Entscheidung kann – wie in vergleichbaren Fällen üblich – in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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