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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Remiro Süd GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 722/25

Das Amtsgericht Pforzheim hat am 19. November 2025 um 8:30 Uhr einen weitreichenden Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Remiro Süd GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in Keltern-Niebelsbach, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Burkhardt, befindet sich damit in einem kritischen Abschnitt ihres wirtschaftlichen Weges.

Um Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Substanz des Unternehmens zu sichern, ordnete das Gericht umfassende Schutzmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung an. Zwangsvollstreckungen – einschließlich Arrest und einstweiligen Verfügungen – wurden mit sofortiger Wirkung untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen sind einzustellen. Diese Anordnung schafft die notwendige Stabilität, um die Vermögenslage der Schuldnerin geordnet zu prüfen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Mannheimer Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu überwachen, das Vermögen zu sichern und festzustellen, ob genügend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Seine Befugnisse sind umfassend: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ausschließlich mit seiner Zustimmung wirksam. Zudem geht die Kontrolle über sämtliche Bankkonten und Außenstände vollständig auf ihn über.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Er darf darüber hinaus Spezialkonten einrichten, die sowohl im Namen der Schuldnerin als auch unter seiner eigenen Funktion geführt werden können. Diese Befugnisse ermöglichen eine klare und rechtssichere Verwaltung aller Zahlungsströme. Banken und andere Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Verwalter umfassend Auskunft zu erteilen.

Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Remiro Süd GmbH zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Zugleich wurde dieser damit beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Unternehmens vorzunehmen und entsprechende Nachweise zu führen.

Zur Klärung der wirtschaftlichen Gesamtsituation hat der vorläufige Insolvenzverwalter weitreichende Einsichts- und Zutrittsrechte erhalten. Er darf sämtliche Betriebsräume betreten, Unterlagen prüfen und notwendige Nachforschungen anstellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle relevanten Auskünfte zu erteilen und Geschäftsunterlagen auszuhändigen. Zusätzlich wurde er als Sachverständiger bestellt, um das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes sowie die Perspektiven einer Fortführung des Unternehmens zu prüfen.

Der Beschluss enthält zudem einen Hinweis zur elektronischen Veröffentlichung: Die Bekanntmachung bleibt im Informationssystem für die Dauer der Sicherungsmaßnahmen gespeichert und wird spätestens sechs Monate nach deren Aufhebung gelöscht.

Die ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung eröffnet die Möglichkeit, gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen. Diese kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Pforzheim eingehen. Sowohl Schuldnerin als auch Gläubiger können den Rechtsbehelf nutzen, insbesondere wenn Fragen zur internationalen Zuständigkeit bestehen. Für die elektronische Einreichung gelten strenge gesetzliche Vorgaben.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Pforzheim die Weichen für die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren gestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Remiro Süd GmbH eine Fortführungsperspektive besitzt oder ob eine geordnete Abwicklung unausweichlich ist.

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