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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nena Apartments Adlershof GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 406/25

Das Amtsgericht Cottbus hat am 19. November 2025 um 10:10 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nena Apartments Adlershof GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Schönefeld, im Handelsregister unter HRB 16808 eingetragen und vertreten durch Geschäftsführer Florian Wichelmann, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Robert Hafemeister aus Berlin.

Mit der gerichtlichen Entscheidung soll das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts bedeutet, dass die Gesellschaft weiterhin handlungsfähig bleibt, jedoch nur eingeschränkt: Verfügungen über das Vermögen bedürfen fortan der Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensbewegungen stattfinden, die Gläubigerinteressen beeinträchtigen könnten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert aus Berlin bestellt. Er übernimmt ab sofort die Aufgabe, die finanzielle Lage der Schuldnerin zu überwachen, die Vermögenswerte zu sichern und alle geschäftlichen Abläufe zu kontrollieren, die potenziell Auswirkungen auf die spätere Insolvenzmasse haben könnten.

Der vollständige gerichtliche Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Dies ermöglicht insbesondere Gläubigern und anderen Beteiligten, die genaue rechtliche Grundlage sowie sämtliche mit der Anordnung verbundenen Maßnahmen nachzulesen.

In der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung weist das Gericht darauf hin, dass gegen den Beschluss binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung – je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht Cottbus eingehen. Für die elektronische Einreichung gelten strenge formale Anforderungen, darunter qualifizierte elektronische Signaturen oder die Nutzung sicherer Übermittlungswege.

Mit der getroffenen Anordnung ist ein zentraler Schritt im Insolvenzantragsverfahren vollzogen. Nun liegt es am vorläufigen Insolvenzverwalter, die wirtschaftliche Gesamtsituation der Nena Apartments Adlershof GmbH sorgfältig zu prüfen und zu bewerten, ob eine geordnete Fortführung oder eine Verfahrens­eröffnung angezeigt ist.

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