Dark Mode Light Mode

Ketteler Krankenhaus gGmbH beantragt Eigenverwaltung – vorläufiger Sachwalter eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 8 IN 958/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ketteler Krankenhaus gGmbH hat das Amtsgericht Offenbach am Main am 17. November 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen. Die gemeinnützige Gesellschaft, ansässig im Offenbacher Lichtenplattenweg und im Handelsregister unter HRB 47191 geführt, befindet sich in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation und hat deshalb die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt – jedoch unter besonderer Maßgabe: Die Verantwortlichen streben eine Eigenverwaltung an.

Vertreten wird die Antragstellerin durch Gesellschafterin Lina Bartruff sowie die Geschäftsführer Angelika Elisabeth Heckenthaler und Dietmar Eine. Unterstützt wird sie im Verfahren durch die Kanzlei PLUTA Rechtsanwalts GmbH, die als Verfahrensbevollmächtigte auftritt und die Sanierungsbestrebungen begleitet.

Mit dem Antrag auf Eigenverwaltung verfolgt das Unternehmen das Ziel, die wirtschaftliche Neuaufstellung weitgehend in eigener Hand zu behalten. Die Eigenverwaltung ermöglicht es, unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiterhin selbst über Vermögen und operative Abläufe zu verfügen. Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die sich trotz finanzieller Schwierigkeiten eine realistische Fortführungsperspektive zutrauen.

Gemäß § 270a Absatz 1 InsO bestellte das Amtsgericht den Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche zum vorläufigen Sachwalter. Er übernimmt die umfassende Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den Anforderungen des Insolvenzrechts stehen. Während die Antragstellerin weiterhin handlungsfähig bleibt, wacht der Sachwalter über die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht bereit. Er enthält sämtliche formalen Grundlagen, Zuständigkeitsregelungen und Hinweise, die für Gläubiger und weitere Beteiligte von Bedeutung sein können.

Mit dieser Entscheidung wurde ein wichtiger Grundstein für die weiteren Sanierungsschritte des Ketteler Krankenhauses gelegt. Wie erfolgreich die Eigenverwaltung verläuft, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen – insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit eines Fortführungskonzepts und die Stabilisierung des Krankenhausbetriebs.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die HRZ Reisemobile GmbH angeordnet

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Nena Apartments Adlershof GmbH angeordnet