Aktenzeichen: 908 IN 686/25 – 9 –
Das Amtsgericht Hannover hat am 19. November 2025 um 9:22 Uhr einen bedeutsamen Schritt im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CHOCOLATS-DE-LUXE.DE GmbH eingeleitet. Das hannoversche Unternehmen, geführt von Geschäftsführerin Michaela Schupp und ansässig im Stadtteil Herrenhausen, sah sich veranlasst, einen Insolvenzantrag zu stellen. Mit der richterlichen Entscheidung wurde nun die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
Damit verbunden ist eine umfassende Einschränkung der Verfügungsmacht der Antragstellerin. Jegliche Verfügung über Vermögensgegenstände ist von diesem Zeitpunkt an nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ernannter Verwalter ist der hannoversche Rechtsanwalt Henning Jung, der mit seiner langjährigen Erfahrung im Insolvenzrecht die Aufgabe übernimmt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftliche Lage sorgfältig zu prüfen. Er ist befugt, Zahlungen entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und sämtliche finanziellen Vorgänge zu überwachen.
Die Schuldner der Antragstellerin wurden ausdrücklich aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung vorzunehmen. Das bedeutet, dass sämtliche Zahlungen künftig ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten sind, um die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse nicht zu gefährden.
Der vollständige richterliche Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar. Er enthält sämtliche Details der Anordnung sowie weitere prüfungsrelevante Hinweise.
Die Rechtsmittelbelehrung eröffnet der Antragstellerin die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können Beschwerde erheben, sofern sie die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 der EU-Verordnung 2015/848 in Frage stellen möchten. Maßgeblich für den Fristbeginn sind Zustellung, Verkündung oder – sofern durchgeführt – die öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben und durch den Beschwerdeführer oder einen Vertreter unterzeichnet werden.
Das Amtsgericht Hannover verweist zudem auf die geltenden Datenschutzbestimmungen: Über die Website des Gerichts können die ausführlichen Hinweise gemäß Art. 13 und 14 DSGVO eingesehen werden; auf Wunsch werden diese auch postalisch zugesandt.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wesentlicher Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der CHOCOLATS-DE-LUXE.DE GmbH gesetzt. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine dauerhafte Fortführungsperspektive besteht oder ob das Unternehmen einem regulären Insolvenzverfahren zugeführt werden muss.