Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 14. November 2025 einen deutlichen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arron Vermietung UG (haftungsbeschränkt) gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin-Wedding, vertreten durch Geschäftsführer Mehmet Hakan Yetisir und eingetragen im Handelsregister unter HRB 206699, war Ziel eines Gläubigerantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Doch das Gericht kam zu einem klaren Ergebnis: Der Antrag wurde mangels Masse zurückgewiesen.
Die Entscheidung nach § 26 InsO bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit entfällt die grundsätzliche Voraussetzung für die Eröffnung eines geregelten Insolvenzverfahrens. In der Praxis ist die Zurückweisung ein Hinweis darauf, dass die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft bereits weitgehend zusammengebrochen ist und selbst die minimalen Verfahrenskosten nicht getragen werden können.
Für die Gläubiger der Arron Vermietung UG hat dies erhebliche Konsequenzen. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, entfällt die Möglichkeit einer geordneten Forderungsanmeldung. Stattdessen bleibt nur der individuelle Weg der Zwangsvollstreckung – der allerdings in vielen Fällen ins Leere gehen dürfte, da die Masse nicht einmal zur Deckung der Gerichtskosten ausreichte.
Der Beschluss enthält zudem eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung. Die sofortige Beschwerde kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Der Fristbeginn hängt – wie üblich – von Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung ab. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll zu erklären und erfordert eine eindeutige Kennzeichnung des angegriffenen Beschlusses. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die formalen und technischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Mit der Zurückweisung des Antrags ist das vorläufige Verfahren beendet. Damit bleibt offen, ob die Gesellschaft künftig liquidiert wird oder weitere rechtliche Schritte geprüft werden.