Das Amtsgericht München hat am 12. November 2025 einen klaren Beschluss im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CM 01 Vermögensverwaltung 623 GmbH gefasst. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Frankfurter Textorstraße und eingetragen im Handelsregister München unter HRB 135473, wurde durch ihren Geschäftsführer Alex Helmut vertreten. Ein Gläubiger hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, doch das Gericht sah hierfür keine Grundlage mehr.
Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Schuldnerin nicht über genügend Vermögen verfügt, um die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen. In solchen Fällen ist eine Eröffnung gesetzlich ausgeschlossen. Damit entfällt die Möglichkeit eines geordneten Verfahrens ebenso wie die systematische Verteilung einer Insolvenzmasse, da eine solche offensichtlich nicht mehr vorhanden ist.
Für die Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geprüft oder berücksichtigt werden können. Ihnen bleibt ausschließlich der individuelle Weg der Durchsetzung, der jedoch in aller Regel kaum Erfolgsaussichten bietet, wenn selbst die Verfahrenskosten nicht gedeckt sind.
Dem Beschluss ist eine ausführliche Rechtsmittelbelehrung beigefügt. Innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen kann sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Die Frist beginnt wahlweise mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden; eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Auch die elektronische Einreichung ist möglich, sofern qualifizierte Signatur und sichere Übermittlungswege eingehalten werden.
Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht München das Verfahren abgeschlossen. Wie und ob weitere rechtliche Schritte außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich sind, hängt nun von den individuellen Maßnahmen der Beteiligten ab.