Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 14. November 2025 eine entscheidende Entscheidung im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CENTRUM Frankfurt Goethestraße Verwaltungs GmbH getroffen. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 95304 eingetragen und mit Sitz in Düsseldorf, hatte am 11. November 2024 selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Vertreten wurde sie durch ihren Geschäftsführer Rudolf Markus Martin Purps.
Nach über einem Jahr Verfahrenslauf kam das Gericht nun zu dem Ergebnis, dass das noch vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Auf dieser Grundlage wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung wird immer dann getroffen, wenn bereits im Vorfeld feststeht, dass selbst die Mindestkosten eines geregelten Insolvenzverfahrens nicht getragen werden können und somit die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung nicht vorliegen.
Für die Gesellschaft bedeutet die Abweisung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und folglich auch keine geordnete Verteilung einer möglichen Insolvenzmasse stattfindet. Gläubiger haben damit keine Möglichkeit, ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anzumelden. Stattdessen bleibt ausschließlich der individuelle Weg der Vollstreckung – ein Weg, der häufig ins Leere führt, da bereits das Gericht feststellte, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind.
Mit dem Beschluss hat das Amtsgericht Düsseldorf das Verfahren abgeschlossen. Wie es für die Gesellschaft weitergeht, hängt nun von den weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Schritten ab, die außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich sind.