Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 13. November 2025 eine klare Entscheidung im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Digital Living Invest GmbH getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 37802 und zuletzt mit Geschäftssitz in der Berliner Zimmerstraße, war durch ihren Geschäftsführer Nikolaus Ziegert selbst als Antragstellerin aufgetreten. Ihr Geschäftsschwerpunkt lag im Eingehen und Halten von Beteiligungen.
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde jedoch mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Unternehmen nicht mehr über ausreichende Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne eine Mindestmasse kann ein geordnetes Insolvenzverfahren nach den gesetzlichen Vorgaben nicht eröffnet werden.
Für die Gläubiger bedeutet der Beschluss, dass ihnen kein strukturiertes Verfahren zur Verfügung steht, in dem sie ihre Forderungen anmelden und gegebenenfalls quotal befriedigt werden könnten. Stattdessen bleibt nur der individuelle Vollstreckungsweg, dessen Erfolgsaussichten angesichts der festgestellten Vermögenslosigkeit gering sind.
Begleitet wird der Beschluss von einer ausführlichen Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen – beschränkt auf den Entscheidungsteil, der die Abweisung betrifft. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung nach § 9 InsO. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts erklärt werden; eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich. Zudem ist die elektronische Einreichung zulässig, sofern die strengen formalen Voraussetzungen wie qualifizierte elektronische Signaturen und sichere Übermittlungswege eingehalten werden.
Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren über den Eröffnungsantrag abgeschlossen. Wie es für die Digital Living Invest GmbH weitergeht, hängt nun von außergerichtlichen Schritten sowie möglichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen ab.