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Insolvenzantrag der DOMRA UG mangels Masse abgewiesen – Aktenzeichen 70c IN 117/25

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Köln hat am 14. November 2025 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DOMRA UG (haftungsbeschränkt) eine eindeutige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter HRB 77468 geführt und mit Sitz in Braunschweig, war durch ihre Geschäftsführerin Saskia Standke-Dowidat selbst als Antragstellerin aufgetreten. Der Geschäftszweck des Unternehmens umfasste ein breites Spektrum: von Beteiligungen über Immobilienverwaltung bis hin zu technischer Projektplanung und Projektentwicklung.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eingereicht am 28. Juni 2025 und am 17. Juli 2025 beim Gericht eingegangen, wurde durch das Amtsgericht mangels Masse abgewiesen. Diese Entscheidung bedeutet, dass das verbleibende Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die notwendigen Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit fehlt die gesetzliche Voraussetzung für die Eröffnung eines ordentlichen Insolvenzverfahrens.

Für Gläubiger hat die Abweisung gravierende Folgen: Sie können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines strukturierten Insolvenzverfahrens geltend machen. Stattdessen bleibt lediglich der individuelle Vollstreckungsweg – ein Unterfangen, das in Fällen von Vermögenslosigkeit regelmäßig scheitert. Die Abweisung macht deutlich, dass die wirtschaftliche Substanz der DOMRA UG weitgehend erschöpft ist.

Mit Veröffentlichung dieses Beschlusses ist das Verfahren beendet. Wie es für die Gesellschaft weitergeht, hängt nun von möglichen außergerichtlichen Maßnahmen ab, etwa einer Liquidation durch die Geschäftsführung oder einer künftigen Löschung wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister.

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