Aktenzeichen: 1542 IN 3675/25
Am 23. Oktober 2025 um Punkt 10:00 Uhr hat das Amtsgericht München einschneidende Maßnahmen gegen die in der Römerstraße 18 ansässige LaLa Land UG (haftungsbeschränkt) verfügt. Die junge Gesellschaft, die durch ihre Geschäftsführerin Mwangi Jane Wairimu vertreten wird, steht unter dem Verdacht wirtschaftlicher Schieflage und wurde nun unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt.
Die Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen sowie der Sicherung des schuldnerischen Vermögens. Der Beschluss erging gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) und bezweckt insbesondere, weiteren Schaden vom Unternehmen und seinen Gläubigern abzuwenden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Reus aus München berufen. Seine Kanzlei in der Prinzregentenstraße 78 ist nun erste Anlaufstelle für alle Belange der vorläufigen Abwicklung. Ihm obliegt die Aufgabe, sämtliche wirtschaftlichen Transaktionen der Gesellschaft zu überwachen. Ohne seine ausdrückliche Zustimmung dürfen weder Zahlungen getätigt noch Außenstände eingezogen werden. Dieser sogenannte „allgemeine Zustimmungsvorbehalt“ soll verhindern, dass Vermögenswerte in der kritischen Phase vor einer möglichen Verfahrenseröffnung abfließen.
Die Maßnahme betrifft alle Aspekte des operativen Geschäfts der LaLa Land UG und stellt sicher, dass mögliche Sanierungsoptionen geprüft und die Gläubigerinteressen gewahrt bleiben. Zugleich markiert sie eine wichtige Phase der Transparenz, in der die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft offen zu legen sind.
Ob aus dem vorläufigen Verfahren ein reguläres Insolvenzverfahren hervorgehen wird oder ob Alternativen zur Rettung der Gesellschaft bestehen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Bis dahin bleibt das Unternehmen unter der Aufsicht von Rechtsanwalt Reus – ein Schritt, der sowohl für die betroffene Unternehmerin als auch für ihre Gläubiger weitreichende Bedeutung haben dürfte.