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Vorläufiges Insolvenzverfahren gegen KE Gastro GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 10543/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 24. Oktober 2025 um 11:30 Uhr im Verfahren über den Antrag der KE Gastro GmbH aus Berlin entscheidende Maßnahmen zum Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens ergriffen. Die Gesellschaft mit Sitz am Ludwigkirchplatz 1, 10719 Berlin, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Melanie Tewes, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 151763 eingetragen. Sie hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der finanziellen Lage der Schuldnerin ordnete das Insolvenzgericht gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) vorläufige Sicherungsmaßnahmen an. Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung, wurden bis auf Weiteres untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt. Er ist unter der Kanzleianschrift Fasanenstraße 77, 10623 Berlin tätig. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der KE Gastro GmbH zu sichern, die Geschäftsführung zu überwachen und eine fundierte Einschätzung über die wirtschaftliche Lage sowie die möglichen Fortführungsperspektiven des Unternehmens zu erarbeiten.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Herr Herrmann wurde zudem ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und über diese Mittel zu verfügen. Hierzu kann er Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter eröffnen, um die finanziellen Ströme ordnungsgemäß zu verwalten.

Die Kreditinstitute, bei denen die KE Gastro GmbH Konten unterhält, wurden verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über die Kontoverhältnisse zu erteilen. Gleichzeitig dürfen Drittschuldner, also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der KE Gastro GmbH, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Herrmann befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Unternehmens zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und erforderliche Unterlagen anzufordern. Die Geschäftsführerin Melanie Tewes ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung des Vermögens und zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig sind.

Die Anordnung wurde im elektronischen Informationssystem für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Diese Veröffentlichung bleibt für die Dauer der Wirksamkeit der Maßnahme bestehen und wird spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung gelöscht, sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden.

Mit dieser Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg beginnt für die KE Gastro GmbH eine kritische Phase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob das Unternehmen wirtschaftlich stabilisiert oder fortgeführt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung wird über die Zukunft des Berliner Gastronomiebetriebs entscheiden.

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