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Insolvenzverfahren gegen Golden Brown GmbH vorläufig eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3609 IN 5849/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22. Oktober 2025 um 17:45 Uhr im Verfahren über den Antrag der Golden Brown GmbH aus Berlin eine vorläufige Entscheidung zur Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens getroffen. Die Gesellschaft, mit Sitz in der Schönhauser Straße 1, 12157 Berlin, wird von Geschäftsführer Jakov Kolak vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 227601 eingetragen.

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, erließ das Gericht mehrere Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO). Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Golden Brown GmbH wurden untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Herrmann bestellt, der seine Kanzlei in der Fasanenstraße 77, 10623 Berlin, führt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und festzustellen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem soll er klären, ob eine Fortführung des Unternehmens in Betracht kommt.

Verfügungen der Golden Brown GmbH über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Herr Herrmann ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der finanziellen Mittel darf er ein Insolvenzsonderkonto gemäß den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 7. Februar 2019, Az. IX ZR 47/18) eröffnen.

Die Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, wurden verpflichtet, dem Insolvenzverwalter umfassende Auskünfte zu erteilen. Zugleich wurde den Schuldnern der Golden Brown GmbH untersagt, weiterhin Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Diese dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Darüber hinaus ist Herr Herrmann befugt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und erforderliche Nachforschungen anzustellen. Geschäftsführer Jakov Kolak ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung der finanziellen Verhältnisse notwendig sind.

Die Entscheidung wurde im elektronischen Informationssystem für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht. Die Speicherung erfolgt für die Dauer der Wirksamkeit der Maßnahme; eine Löschung ist spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Einstellung vorgesehen.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Mit dieser gerichtlichen Anordnung beginnt für die Golden Brown GmbH eine entscheidende Prüfungsphase. Ob das Berliner Unternehmen eine Sanierungschance erhält oder ein vollständiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt nun von den Ergebnissen der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

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