Aktenzeichen: 3608 IN 4549/25
Ein weiteres Unternehmen reiht sich in die Liste insolventer Betriebe ein – jedoch ohne Aussicht auf ein geordnetes Verfahren: Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 21. Oktober 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autopark 184 UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen.
Die in Berlin ansässige Gesellschaft, zuletzt geschäftsansässig in der Wilmersdorfer Straße 165 II, wurde durch Geschäftsführer Rafal Price vertreten und ist im Handelsregister unter HRB 244509 beim Amtsgericht Charlottenburg registriert. Die Abweisung des Gläubigerantrags bedeutet, dass nicht einmal die voraussichtlichen Kosten des Insolvenzverfahrens durch das vorhandene Vermögen gedeckt werden könnten – ein klassischer Fall von Zahlungsunfähigkeit bei gleichzeitiger Vermögenslosigkeit.
Damit entfällt jegliche Möglichkeit zur Verwertung etwaiger Vermögensgegenstände zugunsten der Gläubiger. Eine Verwertung und gerechte Verteilung, wie sie in regulären Insolvenzverfahren vorgesehen ist, ist in diesem Fall nicht möglich. Der rechtliche Schritt der Masseunzulänglichkeit ist für Gläubiger ernüchternd: Ihre offenen Forderungen bleiben in aller Regel uneinbringlich.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung, sei es durch Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung im Internet.
Die Autopark 184 UG ist damit formal gescheitert, ohne dass es zur Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens kam – ein Umstand, der in der deutschen Wirtschaftswirklichkeit häufiger vorkommt, als öffentlich wahrgenommen wird.