Die Finanzaufsicht BaFin und ihre europäischen Partnerbehörden haben ein neues interaktives Informationsblatt veröffentlicht, das Verbraucherinnen und Verbrauchern den sicheren Umgang mit Kryptowerten erleichtern soll. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) aufzuklären und typische Risiken zu erklären.
Die MiCA-Verordnung regelt EU-weit, wer Kryptowerte ausgeben darf und welche Anforderungen für Anbieter digitaler Vermögenswerte gelten. Sie soll für Transparenz, Anlegerschutz und Marktstabilität sorgen.
Einheitliche Regeln in der EU
„Mit MiCA schafft die Europäische Union erstmals einheitliche Regeln für Kryptowerte und ihre Anbieter“, teilte die BaFin mit. Bislang war der Kryptomarkt in vielen Ländern unterschiedlich reguliert, was Betrügern und unseriösen Plattformen oft Spielraum ließ. Mit der neuen Verordnung sollen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger künftig besser geschützt werden.
Das Informationsblatt wurde von der BaFin, der Europäischen Bankenaufsicht (EBA), der Versicherungsaufsicht (EIOPA) sowie der Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht (ESMA) gemeinsam erstellt. Es ist in allen EU-Sprachen verfügbar und richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an erfahrene Krypto-Investoren.
Interaktive Hilfen für Einsteiger
Das Dokument enthält Popup-Boxen, in denen Fachbegriffe wie „Token“, „Wallet“ oder „Whitepaper“ einfach erklärt werden. Zudem zeigt eine Übersicht, welche Kryptowerte unter MiCA fallen – etwa sogenannte „Asset-referenced Tokens“ (ART) und „E-Geld-Tokens“ (EMT) – und welche weiterhin unreguliert sind, zum Beispiel reine Utility-Tokens oder Memecoins.
Ein Sprecher der BaFin betonte:
„Das Informationsblatt soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, besser zu verstehen, worin sie investieren – und welche Risiken sie eingehen.“
Aktualisierte Warnungen der Aufsicht
Parallel zur Veröffentlichung des Informationsblatts haben die Behörden ihre Verbraucherwarnungen zu Kryptowerten aktualisiert. Die BaFin hatte zuletzt vor spekulativen Coins wie Memecoins gewarnt. Diese zeichnen sich oft durch hohe Volatilität und fehlende fundamentale Werte aus.
Anleger sollten laut BaFin stets prüfen, ob ein Anbieter über eine EU-Zulassung verfügt, und sich bewusst machen, dass Totalverluste möglich sind. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass Krypto-Anlagen nicht von Einlagensicherungssystemen geschützt sind.
Das interaktive Informationsblatt ist auf den Webseiten der europäischen Aufsichtsbehörden und der BaFin verfügbar.