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Kein Staatsschutzverfahren: Generalbundesanwalt überlässt Weihnachtsmarkt-Fall dem Landgericht Magdeburg

qimono (CC0), Pixabay

Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wird das Verfahren gegen den mutmaßlichen Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht übernehmen. Auch nach einer erneuten Prüfung sieht die Bundesanwaltschaft keinen Bezug zum Staatsschutz, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Demnach habe der Beschuldigte aus persönlicher Frustration gehandelt – nicht aus politischen, religiösen oder ideologischen Motiven.

Damit bleibt das Verfahren in der Zuständigkeit des Landgerichts Magdeburg, das voraussichtlich in der kommenden Woche über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden wird.

Keine Hinweise auf politisches Motiv

Die Entscheidung des Generalbundesanwalts fiel nach sorgfältiger Prüfung der rund 200 Seiten starken Anklageschrift. Darin hatten Ermittler zunächst Hinweise auf ein mögliches Staatsschutzverfahren gesehen. Solche Verfahren fallen in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft, wenn etwa ein Angriff auf die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands abzielt oder ein terroristischer Hintergrund vermutet wird.

Der Sprecher der Bundesanwaltschaft erklärte, man habe keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein solches Motiv gefunden:

„Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelte der Beschuldigte aus persönlicher Frustration und nicht mit der Absicht, die Bevölkerung einzuschüchtern oder den Staat zu destabilisieren.“

Landgericht wollte Zuständigkeitsfrage klären

Bereits im August hatte das Landgericht Magdeburg die Akten an den Generalbundesanwalt übermittelt. Der Schritt sei eine Vorsorgemaßnahme gewesen, um sicherzustellen, dass das Verfahren später nicht wegen eines Zuständigkeitsfehlers angefochten werden könne.

Ein Sprecher des Landgerichts erklärte dazu:

„Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Fall doch in den Bereich des Staatsschutzes fällt, dürfte er nicht von einem Landgericht verhandelt werden. Mit der Anfrage wollten wir das Verfahren revisionssicher machen.“

Da nun feststeht, dass kein Staatsschutzbezug besteht, bleibt die Verhandlungskompetenz beim Landgericht Magdeburg. Der Prozessauftakt wird voraussichtlich Ende Oktober erwartet.

Hintergrund: Der Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt

Der mutmaßliche Täter hatte im vergangenen Jahr auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt mehrere Menschen verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen soll der Mann bewusst in eine Menschenmenge gefahren sein. Ein terroristischer Hintergrund konnte bislang nicht festgestellt werden.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte psychisch auffällig war und aus persönlicher Frustration handelte. Dennoch hatten die Schwere der Tat und ihre öffentliche Wirkung zunächst die Frage aufgeworfen, ob ein Staatsschutzverfahren in Betracht kommt.

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