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BEVO DE Alpha 3e GmbH: Vorläufigem Insolvenzverwalter wird Einzelermächtigung erteilt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36 IN 42/25 -4

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3e GmbH mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 98503, hat das Amtsgericht Hameln eine bedeutende Erweiterung der Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters beschlossen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein, wohnhaft Schillerstraße 6, 31785 Hameln.

Nach der bereits am 11. April 2025 um 08:52 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter nun zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Diese Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit des Verwalters insbesondere in Einzelfällen, in denen schnelles und gezieltes Eingreifen erforderlich ist, um die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren und die Masse zu sichern.

Durch die Einzelermächtigung erhält der Verwalter die Möglichkeit, über allgemeine Verwaltungstätigkeiten hinaus auch konkrete Maßnahmen in eigener Verantwortung durchzuführen, sofern sie zur ordnungsgemäßen Fortführung oder Sicherung des Vermögens der Gesellschaft erforderlich sind.

Der vollständige gerichtliche Beschluss mit detaillierten Informationen zur Reichweite der Einzelermächtigung liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

Amtsgericht Hameln, 01. Oktober 2025

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