Az.: 47 IN 77/25
Das Amtsgericht Bückeburg hat am 1. Oktober 2025 um 09:45 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Helper GmbH aus Auetal einen bedeutsamen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in der Südstraße 6, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen unter HRB 2720 und vertreten durch Geschäftsführerin Ilsa Helper, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nermin Sahin aus Hannover bestellt. Von diesem Zeitpunkt an sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit ihrer Zustimmung rechtswirksam. Damit übernimmt Sahin die zentrale Aufgabe, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und im Interesse der Gläubiger zu verwalten.
Die Schuldner der Helper GmbH wurden ausdrücklich aufgefordert, künftige Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft zu leisten, sondern ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses. Damit wird verhindert, dass Vermögenswerte der Insolvenzmasse entzogen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht für die Antragstellerin das Recht der sofortigen Beschwerde. Auch Gläubiger können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen möchten. Zuständig für die Einlegung ist das Amtsgericht Bückeburg.
Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung wird die Helper GmbH in eine Phase strenger gerichtlicher Kontrolle versetzt. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die Weichen für die kommenden Entscheidungen im Verfahren zu stellen. Ob eine Sanierung möglich sein wird oder die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden.