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Einzelermächtigung für den vorläufigen Insolvenzverwalter der BEVO DE Alpha 1a GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 36 IN 21/25 -4

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1a GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, hat das Amtsgericht Hameln am 1. Oktober 2025 eine wesentliche Ergänzung zur bereits bestehenden vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 94297, wird von Geschäftsführer Bernd Klein aus Hameln vertreten. Bereits am 21. März 2025 war um 9:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet worden.

Nun wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Damit erhält er weitergehende Befugnisse, um im Interesse der Gläubiger und zur Sicherung der Insolvenzmasse unmittelbar agieren zu können.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme bereit.

Amtsgericht Hameln, 01.10.2025

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