Az.: 1504 IN 3295/25
Das Amtsgericht München hat am 30. September 2025 um 14:10 Uhr im Verfahren über den Eigenantrag der E – Carl-Wolff-Straße GmbH eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ottostraße 3, 80333 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 244398 und vertreten durch Geschäftsführer Reinhold Ralph, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Dem Unternehmen wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit ist es der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dieses Verbot umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Zugleich wurden die Drittschuldner angewiesen, Zahlungen nicht mehr direkt an die Gesellschaft zu leisten, sondern ausschließlich dann, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter dem zustimmt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. jur. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München. Er wird nun die Aufgabe übernehmen, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und mögliche Perspektiven für die Zukunft des Unternehmens zu prüfen.
Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Vertretung ist für die Beschwerde nicht vorgeschrieben, jedoch muss diese schriftlich erfolgen oder zu Protokoll gegeben werden.
Mit diesem Beschluss ist die E – Carl-Wolff-Straße GmbH in eine entscheidende Phase eingetreten. Unter strenger gerichtlicher Kontrolle wird nun geprüft, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens notwendig wird.