Az.: 401 IN 1520/25
Das Amtsgericht Leipzig hat am 1. Oktober 2025 um 11:20 Uhr im Verfahren über die In Good Company GmbH, ansässig in der Auguste-Schmidt-Straße 13 in Leipzig, einen weitreichenden Beschluss gefasst. Das Unternehmen, im Handelsregister Leipzig unter HRB 36229 eingetragen und von Geschäftsführerin Roshanak Behesht Nedjad vertreten, steht ab sofort unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Wilhelm Köster aus Potsdam bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu überwachen, die Vermögenswerte der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger zu sichern und den Fortbestand des Unternehmens zu prüfen. Damit einher geht, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind.
Dr. Köster ist befugt, Forderungen, einschließlich Bankguthaben, auf ein neu einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen Zahlungen künftig ausschließlich an ihn leisten, es sei denn, er genehmigt die Leistung an die Gesellschaft selbst. Zudem erhält der Verwalter weitreichende Kontrollrechte: Er darf Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen sowie Informationen bei Banken, Behörden, Sozialversicherungsträgern und weiteren Institutionen einholen.
Auch gegenüber der Schuldnerin selbst wurden klare Verpflichtungen festgelegt. Sie muss dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkten Zugang zu ihren Büchern und Unterlagen gewähren und alle relevanten Auskünfte erteilen. Parallel dazu wurden laufende Vollstreckungsmaßnahmen, mit Ausnahme von Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft, eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf weiteres untersagt.
Mit diesem Schritt setzt das Gericht ein deutliches Signal: Die In Good Company GmbH befindet sich nun in einer streng überwachten Phase, in der der Schutz der Gläubigerinteressen an oberster Stelle steht. Ob eine Sanierung gelingt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unvermeidbar wird, hängt maßgeblich von den kommenden Prüfungen und Entwicklungen ab.