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Einzelermächtigung im Verfahren der BEVO DE Alpha 3a GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 36 IN 26/25 -4

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3a GmbH, mit Sitz an der Angermunder Straße 126 in Düsseldorf, hat das Amtsgericht Hameln am 1. Oktober 2025 eine bedeutende Entscheidung getroffen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98478 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Bernd Klein aus Hameln vertreten. Bereits am 21. März 2025 um 10:34 Uhr war die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet worden.

Nun hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Diese Befugnis erlaubt es dem Verwalter, im Rahmen seiner Aufgabe unmittelbare Maßnahmen zu ergreifen, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme verfügbar.

Amtsgericht Hameln, 01.10.2025

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