Az.: 6 IN 127/25
Das Amtsgericht Gießen hat im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CEKA GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Erich-Krause-Straße 1 in 36304 Alsfeld und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRA 4254, eine neue Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die CEKA Verwaltungs-GmbH, vertreten, deren Geschäftsführer Joachim Fleischer ebenfalls am Firmensitz in Alsfeld ansässig ist.
Dem bereits bestellten Insolvenzverwalter wurde nun, zusätzlich zur am 2. Juli 2025 um 15:55 Uhr angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung, die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse übertragen. Damit erhält er weitreichendere Handlungsmöglichkeiten, um die Vermögenswerte des Unternehmens im Sinne der Gläubiger zu sichern und den Fortgang des Verfahrens effektiv zu gestalten. Gleichzeitig wurde der Beschluss vom 25. September 2025 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht für die Beteiligten bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen bereit.
Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, eingereicht werden. Die Frist beginnt wahlweise mit der Verkündung, der Zustellung oder – sofern eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden und ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine Begründung der Beschwerde ist vorgesehen.
Amtsgericht Gießen, 30. September 2025