Az.: 3603 IN 2554/25 – Beesands Management GmbH
Az.: 3607 IN 3758/25 – Q135 projects & development Hotel Dortmund GmbH
Az.: 3605 IN 2785/25 – Abi Bau GmbH
Das Amtsgericht Charlottenburg hat in den vergangenen Tagen mehrere Insolvenzverfahren mit deutlichen Parallelen entschieden: Gleich in drei Fällen wurde der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der betroffenen Gesellschaften mangels Masse abgewiesen.
Am 29. September 2025 erging der Beschluss im Verfahren über die Beesands Management GmbH mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin. Der von einem Gläubiger gestellte Antrag wurde zurückgewiesen, da das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Nur einen Tag später, am 30. September 2025, traf es die Q135 projects & development Hotel Dortmund GmbH. Das Unternehmen, das im Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen tätig war und seinen Sitz ebenfalls in Berlin hat, hatte den Antrag selbst gestellt. Auch hier kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist.
Bereits am 24. September 2025 hatte das Gericht über die Abi Bau GmbH entschieden. Der von einer Gläubigerin eingereichte Antrag wurde aus demselben Grund abgewiesen.
In allen Fällen bedeutet die Abweisung mangels Masse, dass die Verfahren nicht eröffnet werden. Die betroffenen Gesellschaften können somit ihre Geschäfte nicht mehr unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens stellen. Für Gläubiger ist dies ein herber Rückschlag, da keine geordnete Verteilung der vorhandenen Vermögenswerte erfolgt und offene Forderungen oftmals uneinbringlich bleiben.
Die Beschlüsse verdeutlichen, wie angespannt die wirtschaftliche Lage vieler Gesellschaften derzeit ist. Sie zeigen zugleich die Grenze der Insolvenzordnung: Fehlt die sogenannte Verfahrenskostendeckung, bleibt den Gerichten nichts anderes übrig, als den Antrag abzuweisen – unabhängig davon, wie viele Gläubigerforderungen bestehen.
Alle Entscheidungen sind mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Gläubiger wie Schuldner haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Rechtsmittel einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der jeweiligen Entscheidung.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – September 2025