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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die A. Stein’sche Mediengruppe GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 43 IN 913/25

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 1. Oktober 2025 um 19:58 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der A. Stein’schen Mediengruppe GmbH, mit Sitz in Werl, die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die traditionsreiche Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12922, wird von Geschäftsführer Alexander Stein geleitet. Der Unternehmenszweck liegt im Erwerb und der Verwaltung von Beteiligungen, einschließlich der Übernahme der Rechtsstellung als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie im Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Grundbesitz.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp aus Bielefeld. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen wird Dr. Westkamp ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft – mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen – untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt.

Mit diesem Schritt wird das Vermögen der A. Stein’schen Mediengruppe GmbH vorläufig gesichert, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.

Amtsgericht Bielefeld, 01.10.2025

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