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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der go2Invest GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 902 IN 568/25

Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der go2Invest GmbH, ehemals geschäftsansässig in der Owiedenfeldstraße 6, 30559 Hannover, am 27. August 2025 um 20:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nummer HRB 223174 eingetragen. Sie wird vertreten durch den Gesellschafter Oliver Gustai, wohnhaft in Duingen, sowie den Prozesspfleger Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH in Hannover.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster bestellt. Seine Kanzlei, Willmer Köster, hat ihren Sitz in der Luisenstraße 4, 30159 Hannover. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0511 357710-0 sowie per Fax unter 0511 357710-11. Weitere Informationen finden sich unter www.willmerkoester.de.

Mit dem Beschluss des Gerichts wurde angeordnet, dass Verfügungen der go2Invest GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit soll verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weiter verschlechtert, bevor über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Den Schuldnern der Antragstellerin ist es ab sofort untersagt, weiterhin Zahlungen an die go2Invest GmbH zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Diese Maßnahme erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger sind zur Beschwerde berechtigt, sofern sie geltend machen möchten, dass das Gericht nicht international zuständig sei, gemäß Artikel 5 Absatz 1 der EU-Verordnung 2015/848.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung –, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, einzulegen. Schriftstücke können außerdem per Post an den Volgersweg 1, 30175 Hannover, oder an das Postfach 2 27, 30002 Hannover gesendet werden. Eine elektronische Einreichung ist über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (govello-1166698277712-000010167) möglich.

Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Maßgeblich ist das jeweils frühere Ereignis. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden und von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Sie muss die Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist erwünscht, aber nicht zwingend.

Hinweise zum Datenschutz und Informationen zu Ihren Rechten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sind auf der Website des Gerichts unter www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de abrufbar. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

Amtsgericht Hannover, 27. August 2025

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