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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Global R-Italia Gastronomie GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3612 IN 4067/25

Ein traditionsbewusstes Berliner Gastronomieunternehmen steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung: Die Global R-Italia Gastronomie GmbH, ansässig in der Saalburgstraße 3/3a, 12099 Berlin, ist in wirtschaftliche Schieflage geraten. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 164952 eingetragene Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Feris Ramadani vertreten.

Am 27. August 2025 um 14:26 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht im Rahmen des beantragten Insolvenzverfahrens weitreichende Schutzmaßnahmen beschlossen. Ziel ist es, das verbliebene Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und geordnete Verhältnisse im Interesse der Gläubiger herzustellen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.

Die Gesellschaft darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters über ihr Vermögen verfügen, insbesondere ist ihr die Einziehung von Außenständen untersagt. Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das ausschließlich der späteren Insolvenzmasse dienen soll.

Auch gegenüber Drittschuldnern wurde eine klare Anweisung erteilt: Zahlungen an die Global R-Italia Gastronomie GmbH sind untersagt und dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.

Zur weiteren Sicherung der Insolvenzmasse wurde dem Verwalter außerdem das Recht eingeräumt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und umfassende Auskünfte einzuholen – auch bei Dritten wie Banken, Versicherungen, Gerichten und Behörden. Zudem darf er Grundbuchauszüge prüfen, soweit sie Einträge über die Schuldnerin betreffen.

Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass während der Schwebephase des Verfahrens noch Werte verloren gehen oder Gläubiger benachteiligt werden. Ob es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt oder alternative Lösungen gefunden werden, bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Charlottenburg, 27. August 2025

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