Aktenzeichen: 67c IN 334/25
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Home United Management GmbH, mit Sitz in der Nobistor 16, 22767 Hamburg, hat das Amtsgericht Hamburg am 27. August 2025 um 16:29 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 150875 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomislav Karajica. Der Geschäftszweig des Unternehmens umfasst die An- und Vermietung sowie die Verwaltung von Gewerbe- und Wohnobjekten, einschließlich deren Ausstattung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Niklas Marwedel, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt. Er übernimmt fortan die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und einen geordneten Verlauf des Insolvenzverfahrens vorzubereiten.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Home United Management GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern – also den Schuldnern der Gesellschaft – ausdrücklich untersagt, noch Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden. Dieser ist zudem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zudem untersagte das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern sich diese nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Mit diesen Anordnungen ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage der Home United Management GmbH eingeleitet. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.
Amtsgericht Hamburg, 27. August 2025
Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Home United Management GmbH eingeleitet
Aktenzeichen: 67c IN 334/25
Das Amtsgericht Hamburg hat am 27. August 2025 um 16:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Home United Management GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 150875 beim Amtsgericht Hamburg eingetragen und hat ihren Sitz in der Nobistor 16, 22767 Hamburg. Gesetzlicher Vertreter ist der Geschäftsführer Herr Tomislav Karajica.
Gegenstand des Unternehmens ist die An- und Vermietung sowie die Verwaltung von Gewerbe- und Wohnobjekten, einschließlich deren Ausstattung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Niklas Marwedel bestellt. Seine Kanzlei hat ihren Sitz in der Alstertor 9, 20095 Hamburg. Mit der Bestellung ist er ermächtigt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung des Verfahrens zu treffen.
Die Verfügungsbefugnis der Home United Management GmbH über ihre Vermögensgegenstände ist durch den Beschluss eingeschränkt worden. Ab sofort dürfen Rechtsgeschäfte, die das Vermögen der Schuldnerin betreffen, nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Insbesondere wurde der Gesellschaft untersagt, Außenstände einzuziehen oder sonstige Forderungen geltend zu machen.
Darüber hinaus wurden auch die Schuldner der Gesellschaft, sogenannte Drittschuldner, verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist berechtigt, Bankguthaben sowie weitere Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder in Empfang zu nehmen.
Gleichzeitig wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – soweit sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen – untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Mit diesem Schritt ist ein geordneter Rahmen geschaffen worden, in dem die wirtschaftliche Lage der Home United Management GmbH geprüft und über das weitere Verfahren entschieden werden kann.
Amtsgericht Hamburg, 27. August 2025