Aktenzeichen: 273 IN 237/25
Das Amtsgericht Braunschweig hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der MTS Systemhaus GmbH, ansässig Hinter dem Turme 7, 38114 Braunschweig, am 27. August 2025 um 18:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 3394 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Thomas Stiebner vertreten.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Cord T. von Kalm bestellt, mit Kanzleisitz in der Theodor-Heuss-Straße 5 A, 38122 Braunschweig. Er übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und im Interesse der Gläubiger zu verwalten.
Die Anordnung bedeutet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der MTS Systemhaus GmbH – sogenannten Drittschuldnern – untersagt, weiterhin an das Unternehmen zu zahlen. Stattdessen dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung und an den vorläufigen Verwalter geleistet werden, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht.
Diese Maßnahme dient dem Schutz der künftigen Insolvenzmasse vor etwaigen Zugriffen, einer möglichen Verschlechterung der Vermögenslage und sichert zugleich den geordneten Ablauf des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Gegen diesen Beschluss steht sowohl der Schuldnerin als auch jedem Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Die Frist zur Einlegung beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, einzureichen und muss formgerecht und fristgerecht erfolgen.
Der vollständige Beschluss kann während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27. August 2025