Aktenzeichen: 3615 IN 3170/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26. August 2025 den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Athesys AG, mit Sitz c/o Hild, Johann-Strauß-Straße 6, 71065 Sindelfingen, mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 133047 eingetragene Aktiengesellschaft wurde im Verfahren vertreten durch ihren Vorstand Andreas Hild. Gegenstand des Antrags war die insolvenzrechtliche Überprüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
Trotz Vorliegens eines Eröffnungsgrundes konnte das Verfahren nicht eröffnet werden, da die finanziellen Mittel der Schuldnerin nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies führte zur Anwendung des § 26 InsO, der es dem Gericht ermöglicht, einen Eröffnungsantrag abzuweisen, wenn absehbar ist, dass selbst die Verfahrenskosten nicht beglichen werden können.
Die Entscheidung stellt ein endgültiges Scheitern der geplanten Abwicklung des Unternehmensvermögens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens dar. Eine Abwicklung über das Regelinsolvenzverfahren findet somit nicht statt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss steht dem Gläubiger sowie der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch – unter Beachtung der Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs – eingelegt werden.
Amtsgericht Charlottenburg, 26. August 2025