Aktenzeichen: 501 IN 172/25
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 28. August 2025 um 09:28 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der AfricanWorld Touristic GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 59993 eingetragene Gesellschaft mit Sitz in der Sternstraße 68, 40479 Düsseldorf, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Britta Badjie. Das Unternehmen ist in der Tourismusbranche tätig und bietet unter anderem spezialisierte Reiseangebote in afrikanische Destinationen an.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Annamia Beyer, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf, bestellt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Weiterhin wurde den Drittschuldnern – das heißt den Schuldnern der Gesellschaft – verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Diese dürfen ausschließlich unter Beachtung der neuen insolvenzrechtlichen Anordnung erfolgen.
Darüber hinaus ist die Insolvenzverwalterin ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Maßnahme sichert die Insolvenzmasse gegen den Zugriff durch Dritte und ermöglicht eine strukturierte Verwaltung der finanziellen Mittel.
Zudem hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt.
Mit dieser Entscheidung stellt das Insolvenzgericht die Weichen für eine mögliche spätere Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ob dies erfolgt, wird nach Abschluss der vorläufigen Prüfung und Bewertung der finanziellen Lage der Gesellschaft entschieden.
Amtsgericht Düsseldorf, 28. August 2025