Aktenzeichen: 67a IN 291/25
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Closed GmbH hat das Amtsgericht Hamburg am 19. August 2025 um 13:25 Uhr einschneidende Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz am Straßenbahnring 6, 20251 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 53868 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Gordon Giers, Herrn Hans Redlefsen und Herrn Til Nadler.
Die Closed GmbH betreibt Warenhandel – insbesondere unter dem eingetragenen Warenzeichen „Closed“ – und erbringt darüber hinaus logistische Dienstleistungen wie Lagerhaltung und Kommissionierung für Dritte.
Mit dem gerichtlichen Beschluss wurde der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.
Die Schuldner der Closed GmbH wurden im selben Zuge aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zahlungen an die Gesellschaft selbst dürfen nur noch dann erfolgen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter dem ausdrücklich zustimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass keine unkontrollierten Vermögensbewegungen mehr stattfinden, die die Gläubigerinteressen gefährden könnten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus entfaltet der Beschluss die in § 240 Zivilprozessordnung genannten Wirkungen. Das bedeutet, dass laufende Zivilrechtsstreitigkeiten, an denen die Schuldnerin beteiligt ist, bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung unterbrochen werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebenen Zustellungen an die Drittschuldner der Gesellschaft eigenständig vorzunehmen (§ 8 Abs. 3 InsO i. V. m. § 23 Abs. 1 InsO).
Der Beschluss ist für alle Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.