Dark Mode Light Mode

Drei MAGNA-Projektgesellschaften unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67c IN 323/25, 67c IN 324/25, 67c IN 326/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 20. August 2025 in drei voneinander getrennten, aber wirtschaftlich eng verbundenen Insolvenzeröffnungsverfahren vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen sind die MAGNA AH PM GmbH & Co. KG (HRA 123211), die MAGNA EOR PM GmbH & Co. KG (HRA 123212) sowie die MAGNA SBK PM GmbH & Co. KG (HRA 124171), jeweils mit Sitz in der Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg.

Alle drei Gesellschaften werden gesetzlich vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die MAGNA PM Verwaltungs GmbH (HRB 154306), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Götsch.

In allen Verfahren wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Beschlüsse ergingen zu folgenden Zeiten:

  • MAGNA SBK PM GmbH & Co. KG: 11:42 Uhr
  • MAGNA EOR PM GmbH & Co. KG: 13:34 Uhr
  • MAGNA AH PM GmbH & Co. KG: 13:38 Uhr

In allen drei Fällen ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Schuldnerinnen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ferner ist es Drittschuldnern untersagt, an die Gesellschaften zu zahlen. Stattdessen sind sie verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zur weiteren Sicherung des schuldnerischen Vermögens wurde Rechtsanwalt Dr. Morgen ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaften einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen wurden für alle drei Gesellschaften untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese gleichzeitige Anordnung vorläufiger Maßnahmen über drei rechtlich selbständige, aber strukturell verbundene Projektgesellschaften deutet auf eine umfassendere wirtschaftliche Restrukturierung oder Abwicklung innerhalb der MAGNA-Unternehmensgruppe hin. Die weitere Entwicklung hängt nun von der Prüfung der Insolvenzeröffnungsvoraussetzungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Ivory Properties 2 S.à r.l.: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Next Post

Wien wird Austragungsort des Eurovision Song Contest 2026